Spanischer oberster Gerichtshof (Tribunal Supremo) in Madrid ordnet den Abriss von zwei Apartment-Hochhäusern in Benidorm an – 100 Million Euro Schaden

Der spanische Bundesgerichtshof in Madrid hat den Abriss von zwei Apartment-Hochhäusern in Benidorm, Comunidad Valenciana, angeordnet.

Benidorm ist ein bekannter Badeort an der spanischen Mittelmeerküste mit einer großen Anzahl von Wolkenkratzern, in denen sich Ferienwohnungen und Hotels befinden.

Die Entscheidung des Tribunal Supremo zeigt die Risiken, denen Investoren und Eigentümer von illegal errichteten Immobilien in Spanien ausgesetzt sind.

Die beiden Hochhäuser „Gemelos 28“, die direkt am Meer stehen, wurden wenige Meter zu nah an der Küste gebaut. Dieser Standort in unmittelbarer Nähe der Küstenlinie ist nicht mit dem spanischen Küstengesetz (Ley de Costas) vereinbar. Obwohl die zuständige spanische Baubehörde damals eine Baugenehmigung erteilt hatte, müssen die beiden Immobilien nun abgerissen werden.

Die Kosten dafür werden auf ca. 100 Millionen Euro geschätzt, da die Objekte aufgrund der dichten Bauweise in der Nachbarschaft nicht gesprengt werden können, sondern Stockwerk für Stockwerk abgetragen werden müssen.
Die Eigentümer der Wohnungen, für die meist zwischen 400.000 und 700.000 Euro bezahlt wurden, sind derzeit die Hauptopfer. Der Investor, der die Immobilie zu diesem Zeitpunkt baute, ist massiven Schadenersatzforderungen ausgesetzt.

Dieser Fall zeigt einmal mehr die Bedeutung einer umfangreichen und gründlichen rechtlichen Due Diligence bei spanischen Immobilienprojekten.

Equity-Investoren wie auch Financiers (Banken) und die Käufer von spanischen Immobilien sind gut beraten, VOR ihren Finanzierungszusagen bzw. dem Kauf zu prüfen, ob ihr Projekt sämtlichen baurechtlichen Vorgaben entspricht.

Benidorm ist kein Einzelfall. Insbesondere an der spanischen Mittelmeerküste gibt es eine Reihe von Investitionsruinen, die mehr oder weniger abgeschlossen sind, aber nie genutzt werden konnten, weil spanische Gerichte dies untersagt hatten.