- Unternehmensrecht & Wirtschaftsrecht
- Gewerbliches und privates Immobilienrecht
- M&A - Joint Ventures
- Private Equity - Family Offices
- Restrukturierung / Insolvenzrecht für Unternehmen
- Erbrecht
- Prozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit
- Externe Rechtsabteilung für Mittelständler
Wir beraten und begleiten Unternehmer und Unternehmen mit rechtlichem und wirtschaftlichem Sachverstand bei ihren Vorhaben und Aktivitäten in Deutschland, Spanien, in der der Schweiz und in Österreich. Zudem bieten wir deutschen Rechtsanwaltskanzleien und Insolvenzverwaltern in Spanien unsere Unterstützung und Vertretung bei wirtschaftsrechtlichen Themenstellungen an.
Dies umfasst zum einen den Beginn von neuen Aktivitäten bei der Gründung und Akquisition von Unternehmen und Unternehmensteilen (Unternehmenskauf (M&A), Joint Ventures, Beteiligungen, Handelsvertreter- und Projektverträge). Dabei beraten und begleiten wir Sie auf Wunsch persönlich auch bei Verhandlungen mit Finanz-Investoren (Banken und Sparkassen, Private Equity, Venture Capital) und erstellen die entsprechende Vertragsdokumentation, je nach Wunsch in deutscher, spanischer oder englischer Sprache.
Darüber hinaus begleiten wir Sie bei ihren laufenden unternehmerischen Aktivitäten wie zum Beispiel bei Vertragsverhandlungen in spanischer, englischer und deutscher Sprache. Zudem erstellen und prüfen wir die Vertragsdokumentation (Due Dilligence) und unterstützen Sie bei Einholung von Lizenzen und behördlichen Genehmigungen.
Wir beraten und begleiten Sie bei dem Erwerb, der Veräußerung und der Vermietung von privaten und gewerblichen Immobilienobjekten.
Bei der Finanzierung von Immobilien beraten und begleiten wir Sie bei ihren Gesprächen und Verhandlungen mit Finanzinvestoren. Auf Wunsch erstellen und prüfen wir die Finanzierungsdokumente.
Dabei bieten wir einen Komplett-Service aus einer Hand an, d.h. wir kümmern uns auf Wunsch für Sie um alle administrativen und behördlichen Themenstellungen, die bei Immobilientransaktionen aufkommen. Dazu gehören zum Beispiel die Beantragung einer spanischen Steuernummer oder einer behördlichen Genehmigung oder die Einrichtung einer lokalen Bankverbindung.
Zudem beraten wir Sie auch im Hinblick auf eine steueroptimierte Gestaltung ihrer Immobilientransaktionen und klären und erledigen für Sie steuerliche Themenstellungen mit den spanischen Behörden.
Wir beraten und begleiten Unternehmen bei dem Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen in Deutschland und Spanien.
In der Start- und Vorphase einer Akquisition führen wir für Investoren eine projektspezifische Initial Due Diligence von rechtlichen Themenmstellungen durch. Dabei stimmen wir uns mit etwaigen Beratern unser Mandaten eng ab.
Bei Bedarf greifen wir auf unser Netzwerk von hochqualifizierten Beratern zurück, über das wir sowohl in Deutschland wie auch in Spanien verfügen.
Wir führen mit und für unsere Mandanten die Vertragsverhandlungen durch und erarbeiten die jeweilige Vertragsdokumentation. Dabei verhandeln wir mündlich wie schriftlich in deutscher, spanischer und englischer Sprache.
Wir unterstützen Privat Equity Companies und Family Offices bei ihren Investitionsvorhaben in Deutschland und Spanien.
Dabei starten wir in vielen Fällen mit einem Vorab-Check (Initial Due Diligence) des anvisierten Investments/ Targets, um schnell und kostengünstig eine erste Evaluierung zu ermöglichen.
Wir begleiten und vertreten unsere Mandanten bei Gesprächen und Verhandlungen, auch im Hinblick auf andere Projektbeteiligte wie z.B. Joint Venture-Partner oder Senior Debt Provider (Financiers).
Der Kanzleigründer Dr. Idelmann war mehr als ein Dekade als Executive Director für Geschäftsbanken in den Bereich Aquisitions-und Projektfinanzierung sowie Corporate Finande tätig. Er verfügt daher über umfangreiche Prasiserfahrungen bei der Gestaltung von Finanzierungsverträgen wie auch über gute Kontakte in Deutschland wie in Spanien zu Financiers/ Senior Debt Providern verschiedener Coleur.
Die Kanzlei berät und vertritt in Restrukturierungsverfahren in Deutschland und Spanien Gläubiger und Gesellschafter – einschl. Private Equity- und Venture Capital-Investoren – in Verhandlungen mit anderen Beteiligten.
Bei Insolvenzverfahren wird die Kanzlei in Spanien und Deutschland sowohl für Gläubiger, Unternehmensgesellschafter und Insolvenzverwalter tätig.
Die Kanzlei agiert zudem in Spanien für deutsche Rechtsanwalts-, Steuerberater- und WP-Kanzleien, die bei deutschen Insolvenzen mit Geschäftsverbindungen und Aktiva in Spanien mandatiert sind, und die deshalb fachkundige Unterstützung in Spanien benötigen.
Dabei bieten wir in Spanien eine Rundum-Betreuung, d.h. wir wickeln Liquidationen von spanischen Aktiva vollständig ab und kümmern uns dabei um sämtliche Themenstellungen, die typischerweise bei Unternehmens-Liquidationen anfallen.
Dazu gehören z.B. Vergleichsvereinbarungen mit der Belegschaft, Arbeitsgerichtsprozesse, Verhandlungen und Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt oder das Verhandeln von Ausgleichsregelungen mit den spanischen Sozialversicherungsträgen.
Die Kanzlei wird in Erb- und Nachlasssachen tätig, die Bezug zu Deutschland, Spanien, der Schweiz und Österreich haben. Wir beraten im Vorfeld z.B. bei der Nachlassregelung und Testamentsgestaltung und wickeln für Erben, Vermächtnisnehmer und sonstige Beteiligte den Nachlass ab.
Wir beraten Sie bereits in Deutschland bei der Gestaltung ihres Testaments im Hinblick auf in Spanien befindliche Aktiva, namentlich Immobilien. Die im August 2015 in Kraft getretene europäische Erbrechtsverordnung lässt in vielen Fällen mit Spanienbezug die Errichtung eines neuen oder die Modifizierung eines bestehenden Testaments ratsam erscheinen.
Die Kanzlei wird auch in Erbfällen mit Auslandsbezug zu den deutschsprachigen Ländern, namentlich in der Schweiz und in Österreich, tätig und wickelt auch für schweizerische und österreichische Staatsbürger Erbschaften mit Bezug zu Deutschland oder Spanien ab. Bei Bedarf nutzen wir dabei unser internationales Netzwerk mit Rechtsanwaltskanzleien und Steuerbüros in der Schweiz und in Österreich.
Im Erbfalle mit Aktiva in Spanien wickeln wir für Erben und Vermächtnisnehmer eine Erbschaft mit spanischen Vermögensteilen ab. Wir bieten dabei einen Komplett-Service, der auch die komplexen Gespräche/Verhandlungen mit den spanischen Behörden, namentlich dem Finanzamt, einschließt.
Im Ergebnis sollen die Erben schnellstmöglich vollumfänglichen Zugriff auf die in Spanien befindlichen Aktiva, die Teil der Erbschaft bilden, erhalten.
Wir vertreten Sie in Spanien und Deutschland in privatrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht. Zudem führen für unsere Mandanten Schiedsverfahren in Deutschland und Spanien durch.
In Steuersachen vertreten wir Sie bei Rechtsbehelfen und Klagen oder wehren gegen Sie gerichtete Ansprüche im Rahmen von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ab. Dabei involvieren wir bei Bedarf mit uns kooperierende Steuerberater.
Viele mittelständische Unternehmen verfügen aus Kosten- oder sonstigen Gründen nicht über eine eigene Rechtsabteilung, haben aber ständig oder projektbezogen juristischen Beratungsbedarf.
In solchen Fällen kann die Vereinbarung über eine auf Dauer angelegte Tätigkeit, welche die Erledigung bestimmter rechtlicher Arbeiten ‚auf dem kurzen Dienstweg‘ ermöglicht, die passende Lösung sein.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Bedarf an einer solchen Vertragsgestaltung haben.