Coronavirus-Pandemie – Spanien legt Bürgschaftsprogramm von bis zu 100 Mrd. Euro als Liquiditätshilfe für Unternehmen und Freiberufler auf

Die spanische Regierung hat am 24. März 2020 ein Bürgschaftsprogramm aufgelegt, welches Unternehmen und Freiberufler (Autonomos) mit Liquidität versorgen soll. Damit sollen finanzielle Engpässe, die aufgrund der Corona-Pandemie auftreten, beseitigt werden.

Von den bereitgestellten 100 Mrd. Euro wird zunächst eine Tranche von 20 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Mindestens die Hälfte davon ist für Mittelstandsunternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und Freiberuflern bestimmt.

Voraussetzung für die Gewährung dieser Bürgschaften ist, dass sich die Unternehmen zum 31.12.2019 nicht im Zahlungsverzug (Situación de morosidad) befunden haben und bis zum 17.03.2020 kein Insolvenzverfahren (Procedimiento concursal) eingeleitet worden ist.

Die Bürgschaften haben eine maximale Laufzeit von fünf Jahren.
Bei KMU und Freiberuflern können 80% der Kredite besichert werden. Bei größeren Unternehmen beträgt die Absicherung lediglich 70%. Refinanzierungen können im Rahmen dieses Programms mit bis zu 60% mit Bürgschaften abgesichert werden.

In Abhängigkeit der Laufzeit der Bürgschaften werden Gebühren von 20 BP bis zu 120 BP p.a. fällig.

Zuständig für die Bürgschaftsvergabe ist das Instituto de Crédito Oficial (ICO), ein staatliches Kreditinstitut der spanischen Regierung. Das ICO wickelt in Kooperation mit den Geschäftsbanken die Bürgschaftsvergabe ab.