Corona-Hilfen für KMU jetzt auch in der Schweiz beschlossen – 40 Milliarden-Paket als Sofortmaßnahme für schweizerische Unternehmen

Der Bundesrat in der Schweiz hat am 25.03.2020 infolge der Corona-Pandemie eine Notverordnung zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beschlossen. Die Verordnung tritt am heutigen 26.03.2020 in Kraft.

Es geht um Liquiditätshilfen für Schweizer KMU, die mit Mitteln des Bundes in Form von Krediten und Bürgschaften gewährt werden. Das Gesamtvolumen dieser Hilfen soll bis zu 40 Milliarden CHF betragen.

Anders als in Deutschland, wo die bundeseigene KfW für Kredite bis zu 90% haftet, sind diese Kredite zur schnellen Liquiditätshilfe bis zu einem Betrag von 500.000 CHF vollständig, zu 100%, vom Bund verbürgt. Es fallen bei diesen Krediten weder Zinsen noch Gebühren an.

Entsprechende Anträge können KMU online über die Hausbanken stellen. Diese versprechen eine sehr schnelle, möglichst noch taggleiche Kreditentscheidung.

Details können dem beigefügten KMU-Pandemieplan entnommen werden, der unter folgendem Link abrufbar ist:

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/aktuell/news/2020/pandemieplan-was-unternehmen-wissen-muessen.html