Coronavirus – Deutsche Bundesregierung stellt Unternehmen Liquiditätshilfen in Form von Krediten und Bürgschaften bereit

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses soll Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern helfen, die Folgen der Corona-Krise zu überwinden.

Neben Steuererleichterungen und Steuerstundungen stellt die Bundesregierung grundsätzlich unbegrenzt Mittel zur Liquiditätssicherung von Unternehmen und Selbstständigen bereit.

Eine Schlüsselrolle kommt dabei der bundeseigenen KfW zu, die über die Hausbanken den Unternehmen Kredite (Betriebsmittelkredite, Langfristfinanzierungen) und Bürgschaften zur Verfügung stellt -> www.kfw.de

Unternehmen ist anzuraten, sich bei (absehbarem) Liquiditätsbedarf möglichst frühzeitig über die möglichen Liquiditätshilfen zu informieren und die passenden Mittel umgehend – bei Bedarf unter Involvieren von sanierungserfahrenen Rechtsanwälten/ Beratern – zu beantragen.