Mallorca-Immobilien zukünftig ohne Belastung mit Erbschafts- und Schenkungssteuern

Die neue Regionalregierung beschließt Abschafftung von Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln.

Die Regionalregierung der Balearen löst ein Wahlversprechen ein. Mit Verabschiedung eines entsprechenden Dekrets (Decreto Ley 4/ 2023 de 18 de Julio) werden verschiedene Steuern eleminiert und reduziert, was inbesondere Familien entlasten soll.

Im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungsteuer profitieren aber auch deutsche/ ausländische Immobilieneigentümer von der Neuregelung.

Die neue Regionalpräsidentin der Balearen Margalida Prohens von der konservativen Partido Popular (PP) präsentierte die Details der Neuregelungen am 18. Juli 2023 öffentlichkeitswirksam im Beisein vieler Pressevertreter.

Bereits in der kommenden Woche soll das Gesetzespaket im Regionalparlament der Balearen mit den Stimmen der PP und der rechtskonservativen VOX-Partei verabschiedet werden, und somit in Kraft treten.

Die steuerlichen Neuregelungen betreffen im Kern das Erbschafts- und Schenkungsrecht sowie die Besteuerung des Erwerbs von Immobilien, die als Erstwohnsitz genutzt werden.

Zukünftig sind Erbschaften und Schenkungen unter Familienmitgliedern – Eltern, Kinder, Enkel und Ehegatten – steuerfrei. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um Spanier oder Ausländer/ No-Residentes handelt.

Mit dieser Neuregelegung vollzieht die Regionalregierung der Balearen einen radikalen Richtungswechsel.

Denn bisher, insbesondere seit dem 1. Januar 2022, wurden Erbschaften und Schenkungen auf den Balearen, verglichen zum Beispiel mit Regionen Andalusien und Madrid, besonders hoch besteuert.

Das hatte in der Praxis auch dazu geführt, dass Schenkungen von Immobilien auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln kaum noch vorgenommen wurden.

Auch der Erwerb von Immobilien wird teilweise steuerlich erleichtert.

Dabei müssen die Käufer allerdings jünger als 36 Jahre sein und der Kaufpreis der Immobilie darf 270.151,20 EUR nicht übersteigen. Zudem muss die gekaufte Immobilie als Erstwohnsitz dienen.

Ausländer, die auf Mallorca zumeist Ferienimmobilien erwerben, dürften von dieser Regelung somit regelmäßig nicht profitieren. Diese Neuregelung soll aber auch, so sagt es expressis verbis das Dekret, junge Familien begünstigen, die Wohneigentum bilden wollen.

Insgesamt ist das neue Steuergesetz der Balearen auch für Ausländer relevant und positiv. Denn die vielen ausländischen Immobilienbesitzer und deren Erben profitieren von dieser Regelung.

Auch die aus steuerlichen Gründen oftmals vorgenommenen Schenkungen von Mallorca-Immobilien werden damit auch für Ausländer wieder eine attraktive Option. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die neuen Regelungen zur Übertragung von Immobilieneigentum auf die nächste Generation in der Zukunft wieder zum Nachteil der Steuerpflichtigen verändern können.

Die aktuelle Gesetzesnovelle zeigt, dass die Veränderung der politischen Verhältnisse schnell zu Veränderungen der Steuerlasten führen können; es öffnet sich hier möglicherweise nur ein kurzes Zeitfenster, das für Schenkungen an die ’nächste Generation‘ genutzt werden kann.

Die anhaltend hohe Staatsverschuldung Spaniens dürfte Anreize für die Politik aufrechterhalten, immer wieder nach Einnahmemöglichkeiten – neuen Steuern – Ausschau zu halten.