Experten-Konferenz an der Universität Freiburg im Breisgau – Grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung in der Europäischen Union

Am 10. und 11. Oktober 2019 fand an der Universität Freiburg eine Experten-Konferenz zu den Entwicklungen auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung in der EU statt, an der auch Rechtsanwalt Dr. Idelmann teilnahm.

Auf der Konferenz wurde zum einen ein Überblick über die Maßnahmen auf EU-Ebene zur Optimierung der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung gegeben. Zum anderen wurden anhand von Beispielen aus der Praxis Fortschritte aber auch Defizite geschildert.

Der EU-Gesetzgeber ist ständig aktiv, um die grenzüberschreitende Forderungsdurchsetzung innerhalb der EU-Staaten effizienter zu gestalten.
Dies geschieht durch den Erlass von EU-Verordnungen, die in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar gelten.

Beispiele dafür für den Erlass solcher Verordnungen sind die EuVTVO, EuMahnVO, EuGFVO und die EuKpfVO, mit denen der Rechtsdurchsetzung zwischen den EU-Staaten schneller und effizienter ausgestaltet werden soll.

Die Schaffung eines möglichst einheitlichen und grenzüberschreitend wirkenden europäischen Rechtsraums ist grundsätzlich positiv zu sehen. Gleichwohl ist anzumerken, dass die Unterschiede in den nationalen Rechtsordnungen dazu führen können, dass die Zwangsvollstreckung in einem anderen Mitgliedsstaat aus Sicht eines Schuldners unangemessen ist. Dies gilt zum Beispiel in den Fällen, in denen vorläufig vollstreckbare Urteile ohne angemessene Sicherheitsleistung vollstreckt werden können.

Gleichwohl sind Unternehmer und Unternehmen, die in der Europäischen Union als einem einheitlichen Wirtschaftsraum tätig sind, auf effiziente Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung angewiesen.
Dies ist eine wichtige Voraussetzung für einen effizienten Austausch von Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union über Ländergrenzen hinweg.