ESTER – Neuer Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank für den Euro soll Vertrauen in die Finanz- und Zinsmärkte stärken

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 14.09.2018 und andere Medien übereinstimmend berichten, haben große europäische Banken beschlossen, den von der Europäischen Zentralbank (EZB) entwickelten Referenzzinssatz ESTER zukünftig – ab dem 29 Oktober 2019 – zu verwenden. Die EZB hatte bereits Ende Juni 2018 Details zu ESTER veröffentlicht. Der Begriff ESTER steht für die Bezeichnung „Euro Short-Term Rate“ und gilt als Referenzzinssatz für Tagesgeld.

ESTER wird den gegenwärtig noch geltenden EONIA-Referenzzinssatz ersetzen und neben den weiterhin geltenden Referenzzinssätzen EURIBOR und LIBOR zur Anwendung kommen. Die beiden letztgenannten Referenzzinssätze gelten für längerfristige Zinsperioden.

Die EZB und die Geschäftsbanken  tragen damit auch einer EU-Verordnung zur Regulierung von Zinssätzen beim grenzüberschreitenden und Inter-Bankenverkehr Rechnung, die ab dem Jahr 2020 in EU-Europa in Kraft tritt. Nach dem neuen Regelwerk wäre der EONIA-Referenzzinssatz in der heutigen Ausgestaltung nicht mehr zulässig.

Hintergrund der vorgenannten Maßnahmen sind aufgedeckte Manipulation bei der Bildung zurzeit noch geltenden Referenzzinssätze EURIBOR, LIBOR und EONIA.

Zahlreiche Banken, unter ihnen die Deutsche Bank,  ING-DIBA und große britischen Adressen wie Barclays und RBS, hatten die Referenzzinssätze über Jahre manipuliert, um auf diese Weise zusätzliche Erträge zu generieren. Dies hatte einen massiven Vertrauensverlust in die internationalen Zinsmärkte sowie nachfolgend Millionen- und Milliardenstrafen für die betroffenen Banken zur Folge.

Anders als die noch aktuellen EONIA-Zinssätze wird der neue Referenzzinssatz ESTER nicht auf der Basis von täglichen Meldungen von Geldhäusern, sondern ausschließlich aufgrund von Daten zur Geldmarktstatistik gebildet. Die EZB verspricht sich davon eine Neuregelung, die nicht mehr so leicht manipuliert werden kann wie das gegenwärtige Regelwerk.