Erfahrungsbericht des BMJV (Bundesjustizministerium) zur Modifizierung des Insolvenzrechts durch das ESUG – Sanierungsansatz in der Praxis weitgehend erfolgreich

Die Bundesregierung hat am 10. Oktober 2018 einen vom Bundesjustizministerium erstellten Bericht zu den Praxiserfahrungen mit dem ESUG („Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“) bestätigt.

Mit dem am 01.03.2012 in Kraft getretenen ESUG  hatte der Gesetzgeber eine neue Insolvenzkultur schaffen wollen. Anstatt insolvente oder vor der Insolvenz stehende Unternehmen zu zerschlagen und zu liquidieren, sollte insbesondere durch die Einführung des sogenannten Schutzschirmverfahrens (§ 270b InsO) der Weg zu einer auf Sanierung und Erhalt von Unternehmen basierender Regelung gebahnt werden.

Gläubiger sollten dabei bei der Auswahl des Sachwalters bzw. Insolvenzverwalters stärker mit einbezogen werden. Das ESUG postuliert die Kooperation zwischen Schuldnern und Gläubigern.  Insgesamt ist das ESUG auf eine aktive Gläubigerbeteiligung bei Sanierungsmaßnahmen angelegt, wobei sich das betroffene Unternehmen in dem eng vorgegeben Rahmen zu bewegen hat.

Im Ergebnis kommt der vorgenannte Bericht zu dem Schluss, dass die neue Regelung den Betroffenen und Beteiligten mehr Möglichkeiten eröffnet hat, in einer Krisensituation angemessen zu reagieren. Die neue Rolle der Insolvenzverwalter auch im Kontext des neuen Sanierungsinstruments Insolvenzplan hat sich bewährt. Die neu gestaltete Aufgabenverteilung zwischen Richtern und Rechtspflege unterstütze in geeigneter Weise die Umsetzung der mit dem ESUG verfolgten Ziele.