Spanien reagiert mit gesetzgeberischen Maßnahmen zur Regulierung und Deckelung von Energiepreisen und Wohnungsmieten auf den Iran-Krieg

Mit den Königlichen Dekreten (Real Decreto/ RD) 7/2026 und 8/2026 vom 20. März 2026, mittlerweile im spanischen Staatsanzeiger (Boletín Oficial de Estado/ BOE) veröffentlicht und damit in Kraft getreten, hat die spanische Regierung auf den starken Anstieg der Energiepreise aufgrund des Krieges am Persischen Golf und die damit verbundenen Inflationsgefahren reagiert.

Schlüsselindustrien der spanischen Wirtschaft wie das Transportwesen, energieintensive Produktionsbetriebe und die heimische Energiewirtschaft, aber auch der private Verbraucher, namentlich Mieter, sollen vor übermäßig starken Folgen dieses Preisanstiegs geschützt werden.

In den Gesetzesbegründungen (Exposición de motivos) wird ausdrücklich auf Aussagen der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Inflationsgefahr als Folge des Iran-Kriegs Bezug genommen. Die EZB sieht in der EU ein großes Inflationsrisiko für 2026, sollte dieser Krieg im Mittleren Osten länger andauern und/ oder sich intensivieren.

Praktische Bedeutung hat die neue Gesetzgebung auch für Millionen von Mietern in Spanien. Mieterhöhungen werden laut dem neuen Gesetz nicht mehr an den vertraglich vereinbarten Anstieg der Lebenshaltungskosten (IPC-Index) gekoppelt, sondern auf maximal 2% per annum begrenzt.
Zudem bietet das RD 8/2026 Mietern die Möglichkeit, Mietverträge, die bis zum 31.12.2027 laufen, um zwei Jahre einseitig, ohne Zustimmung des Vermieters, zu verlängern.

Dies soll verhindern, dass laufende Mietverträge in 2026 und 2027 nicht verlängert bzw. gekündigt, und neue Mietverträge dann mit einem neuen – hohen – Preisschild versehen werden. Auch für diese Verlängerungen gilt der Preisdeckel von maximal 2% Mieterhöhung pro Jahr.
Diese Regelung gilt nur für Wohnungen, die als Hauptwohnsitze genutzt werden, und nicht etwa für touristisch vermietete Immobilien.

Die gesetzlichen Neuregelungen, mit der der spanische Gesetzgeber in bestehende Mietverträge legislativ eingreift, stößt insbesondere bei gewerblichen Vermietern auf wenig Zustimmung.

Denn bei der gegebenen Marktlage in Zeiten knapper Wohnungen können Eigentümer von Wohnungen oftmals höhere Mieten problemlos durchsetzen, wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird.

Laut Presseberichten werden von dieser Seite Klagen gegen das neue Gesetz geprüft oder schon vorbereitet. Man sieht eigene, verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsrechte verletzt. Es bleibt abzuwarten, wie spanische Gerichte, namentlich das spanische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) auf solche Klagen reagieren wird.