Spanien gewinnt Schiedsverfahren nach drastischer Reduzierung der Einspeisevergütung bei Solaranlagen

Die spanische Regierung hat ein Schiedsverfahren gegen einen niederländischen Investor, die Charanne B.V., gewonnen. Wie viele andere ausländische Investoren, darunter auch die RWE Energy und EON und zahlreiche Finanzinvestoren, hatte auch Charanne B.V. in Solaranlagen in Spanien investiert. Auch Privatanleger aus Deutschland sind in Spanien in Solaranlagen investiert und damit von der vorgenannten Entscheidung betroffen.

Dies berichten die Legal Tribune Online und verschiedene deutsche Zeitungen unter Bezugnahme auf die Entscheidung eines Schiedsgerichtsurteils vom 21.01.2016. Hintergrund sind die deutlichen Reduzierungen bzw. der teilweise Wegfall von Einspeisevergütungen für Solaranlagen in Spanien.

Insbesondere im Zeitraum von 2000 bis 2010 hatte Spanien durch großzügige Einspeisevergütungen („Feed-in-Tarifs“) von bis zu 45 Cent pro KWh zahlreiche Investoren im In- und Ausland zu Investitionen in Solaranlagen animiert. Dieses Regelwerk ist mit dem EEG in Deutschland vergleichbar, garantierte aber wesentliche höhere Einspeisevergütungen für die Dauer von bis zu 25 Jahren.

Grund für die rückwirkende Abschaffung der staatlich garantierten Einspeisevergütung war die steigende Belastung des spanischen Staatshaushalts durch die Zahlung der Einspeisevergütungen. Der spanische Staat musste den Differenzbetrag zwischen den Strompreis des Endverbrauchers und der Einspeisevergütung mit zweistelligen Milliardenzahlungen an die Investoren ausgleichen.

Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise, die Spanien 2009 mit voller Wucht traf, waren die durch Gesetzänderung bewirkten Änderungen zu Lasten der Investoren aus Sicht der spanischen Regierung gerechtfertigt. Das Schiedsgericht hat sich dieser Argumentation angeschlossen und entschieden, dass Investoren angesichts der Umstände damit rechnen mussten, dass die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung dann nicht mehr gezahlt wird, wenn sich der Schuldner – der spanische Staat – diese Zahlungen aufgrund einer desolaten Finanzlage nicht mehr leisten kann.  Aus Sicht des Schiedsgerichts war es für Investoren vorhersehbar, dass der spanische Fiskus in einer Finanzkrise so handelt wie er dann tatsächlich gehandelt hat.

Man kann verstehen, dass Investoren von der Entscheidung des Schiedsgerichts enttäuscht sind. Dies auch deshalb, weil nicht nur Renditeerwartungen verfehlt wurden. Viele Investments im Solarbereich wurden fremdfinanziert, also durch Bankkredite realisiert. Im Rahmen dieser Finanzierungsverträge werden typischer Weise Bedingungen (Covenants) formuliert, die dazu führen können, dass ein Projekt für die Investoren nicht nur unter geringen Renditen leidet, sondern sogar insolvent wird. Auch deshalb ist das Verhalten der spanischen Regierung für den Investitionsstandort Spanien eine deutliche Belastung. Auf der anderen Seite muss ein Staat selbstverständlich befugt sein, gesetzliche Rahmenbedingungen zu ändern. Dies geschieht regelmäßig in vielen Staaten etwa durch die Änderung/Erhöhung von Steuersätzen oder neue Abschreibungsregeln. So betrachtet hat sich in Spanien für Investoren der Solarbranche ein Risiko realisiert, dass auch schon häufig bei Investments in anderen Ländern aufgetreten ist und zukünftig auftreten wird.