Erbschafts- und Schenkungssteuer – Aufhebung der vorläufigen Festsetzung nach § 165 AO

Die deutsche Finanzverwaltung hat mit gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.01.2017 bekanntgegeben, dass nunmehr kein Anlass mehr besteht, Festsetzungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer weiterhin als vorläufige Bescheide gemäß § 13b Abs. 1a bzw. Abs. 2a ErbStG a. F.  auszugestalten.

Hintergrund ist das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2464; BStBl. I S. 1202), welches rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getreten ist.

Mit diesem Gesetz reagierte der Gesetzgeber auf die Verpflichtung zur Neuregelung, welche im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) ausgesprochen worden war.