Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Idelmann zum spanischen Steuerrecht im Kontext von Immobilientransaktionen in Spanien veröffentlicht (Nichtigkeitsverfahren gemäß Artículo 217 Ley General Tributaria)

Die juristische Fachzeitschrift Informaciones (INF), herausgegeben von der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung, hat in seiner Ausgabe II vom Juli 2022 einen Aufsatz des Düsseldorfer Rechtsanwalts Dr. Idelmann zum spanischen Steuerrecht veröffentlicht.

In Spanien passiert es ausländischen Immobilieneigentümern und Investoren wie Vermögensverwaltungsgesellschaften und Family Offices immer wieder, dass zugestellte Steuerbescheide der spanischen Finanzbehörden (Agencia Tributaria) ihre Adressaten nicht erreichen.

Diese Steuerbescheide der Agencia Tributaria werden dann formal bestandskräftig, ohne dass der Steuerpflichtige davon erfährt.

Erst im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen, die sowohl in Spanien wie in Deutschland den Steuerpflichtigen ohne Vorwarnung ereilen können, erfährt der Betroffene von den ergangenen Steuerbescheiden.

Der Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Informaciones II 2022 schildert anhand eines praktischen Falls, dass in Spanien auch bestandskräftig gewordene Steuerbescheide noch im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nachträglich für nichtig erklärt werden können.
Es ist vom betroffenen Steuerpflichtigen ein Antrag gemäß Artikel 217 Ley General Tributaria zu stellen.

Zuständig für ein solches Verfahren ist das spanische Finanzministerium (Ministerio de Hacienda) in Madrid.

Das spanische Ministerium kann als oberste weisungsbefugte Finanzbehörde Spaniens die Steuerbescheide und auch darauf basierende Vollstreckungsbescheide der lokalen Finanzbehörden für nichtig (Declaración de nulidad) erklären.

Details erläutert der genannte Beitrag der Digitalausgabe der Informaciones II 2022 auf den Seiten 41 bis 46.

Diese Ausgabe der Informaciones kann auf der Kanzlei-Homepage www.dr-idelmann.com unter „Publikationen“ heruntergeladen und gelesen werden.