German Pellets GmbH in der Insolvenz – zahlreiche Anleihegläubiger und Genussrechtsinhaber betroffen
Die German Pellets GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Schwerin als zuständiges Insolvenzgericht hat das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Bettina Schmudde von der Kanzlei White & Case bestellt.
Betroffen sind neben 650 Mitarbeitern auch Tausende von Anlegern, die in einer der drei Unternehmensanleihen mit einem Volumen von insgesamt 224 Millionen Euro oder als Genussrechtsinhaber bei German Pellets investiert sind. Eine Anleihe über 52,4 Millionen Euro ist am 01.04.2016 zur Rückzahlung fällig. Das Unternehmen hatte vergeblich versucht, diese Anleihe zu restrukturieren. Anleger waren aufgefordert worden, einer Stundungsvereinbarung sowie der Reduzierung des Zinscoupons, der mit 7,25% vereinbart ist, zuzustimmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte in einer am 05.02.2016 veröffentlichten Mitteilung gemäß § 11a Vermögensanlagegesetz darauf hingewiesen, dass die Rückzahlung der 01.04.2016 fälligen Anleihe gefährdet ist.
Presseberichten zufolge ermittelt jetzt auch die Staatsanwalt gegen leitende Mitarbeiter des Brennstoffherstellers wegen Unterschlagung. Tatsächlich stellt sich mit Blick auf die Bilanzzahlen des Unternehmens die Frage, wofür die German Pellets die eingeworbenen Finanzmittel verwendet hat und ob die ausgewiesenen Erträge tatsächlich aus dem operativen Geschäft oder auf andere Weise generiert wurden. Die Relation von Finanzbedarf des operativen Geschäfts und der Höhe der Finanzverbindlichkeiten erscheint unangemessen und wirft daher Fragen auf.
Betroffene Anleger, Anleihegläubiger wie auch Genussrechtsinhaber, sollten sich zeitnah mit einem im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
Neben der Registrierung von Ansprüchen im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollte individuell geprüft werden, ob auch Ansprüche außerhalb der Insolvenz gegen die Gesellschafter der German Pellets GmbH und/oder deren Management (Organhaftung) geltend gemacht werden können. Anspruchsgrundlagen könnten die Prospekthaftung oder sonstige Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen – namentlich gegen das Kreditwesen- oder Vermögensanlagegesetz – sein.