Spanischer Gesetzgeber hat das spanische Seerecht (Derecho Marítimo) grundlegend reformiert

In einem langjährigen Gesetzgebungsverfahren, in dem diverse Entwürfe vorgelegt worden waren, hat der spanische Gesetzgeber das Seerecht (Ley 14/2014 de 24 de julio, de Navegación Marítima, B.O.E. núm. 180, 25.07.2014) grundlegend reformiert und modernisiert.
Viele Regelungskreise befinden sich nunmehr in konsolidierter Form in einem Gesetzeswerk. Dies erleichtert die praktische Handhabung des in Spanien zur Anwendung kommenden Seerechts. Dies gilt je nach Fallgestaltung für Spanier wie für Ausländer. Neu geregelt wurden unter anderem:

  • Ordnungsbehördliche Befugnisse; Regelung zu ausländischen Schiffen
  • Definitionen von See- und Wasserfahrzeugen, wobei sowohl Handelsschiffe wie auch Sport- und Freizeit-Wasserfahrzeuge erfasst sind
  • Regelungen zum Schiffskaufvertrag, zur Schiffshypothek und zu Schiffsgläubigerrechten
  • Verträge über Leistungen zur See wie Seebeförderungsverträge oder Yacht-Charterverträge
  • Verträge über Schiffsmanagement, Agenten- und Lotsenverträge
  • Seeversicherungsrecht
  • Prozessuale Regelungen zur Zuständigkeit von Gerichten, der Schiffsarrest und die Zwangsversteigerung von Seeschiffen
  • Formvorschriften bei Erwerb und Verkauf von Schiffen/ Booten (notarielle Beurkundung)

Über mehr Details der gesetzlichen Neuregelung informiert die auf dieser Website veröffentlichte Publikation zum gleichen Thema.