Rechtsanwalt Dr. Idelmann im Interview der Mallorca Zeitung
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Bernhard Idelmann erläutert in der Mallorca Zeitung seine Beweggründe, in Palma de Mallorca ein Büro zu eröffnen.
Er nimmt im Interview auch zu aktuellen Themen des spanisch-deutschen Immobilien- und Erbrechts Stellung. Dabei geht es primär um die Folgen des Inkrafttretens der Europäischen Erbrechtsverordnung am 17.08.2015. Für Deutsche und andere EU-Europäer, die als sogenannte Residenten überwiegend auf Mallorca bzw. in Spanien wohnhaft sind, kann die neue gesetzliche Regelung die Anwendung des spanischen Erbrechts bedeuten. Dies läuft für die Betroffenen möglicherweise auf eine signifikante Änderung ihrer erbrechtlichen Situation hinaus. Die Details hängen davon ab, in welcher autonomen Region Spaniens sich der EU-Ausländer aufhält. Das spanische Erbrecht zeigt sich nämlich tendenziell als sehr zersplittertes Normengefüge. Neben den allgemeinen Bestimmungen des spanischen Zivilgesetzbuches existieren Foralrechte, die regional von den allgemeinen erbrechtlichen Bestimmungen signifikant abweichen.