BaFin ordnet Abwicklung der Agrofinanz GmbH aus Kleve an. Anleger in Deutschland, der Schweiz und Spanien betroffen
In einer Pressemitteilung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 11.12.2015 mitgeteilt, dass der Agrofinanz GmbH, Kleve, untersagt wurde, weiterhin das Einlagengeschäft zu betreiben. Gleichzeitig hat die BaFin die Abwicklung der Gesellschaft angeordnet. Die Agrofinanz GmbH ist gerichtlich gegen die BaFin-Anordnungen vorgegangen. Eine abschließende Entscheidung liegt derzeit noch nicht vor. Die Anordnungen der BaFin sind damit noch nicht bestandskräftig.
Die BaFin-Entscheidung betrifft mehrere tausend Anleger aus Deutschland und anderen europäischen Ländern, namentlich aus der Schweiz und Spanien. Sie hatten bei der Agrofinanz Anteile an Ölpalmplantagen in Ecuador erworben, rechtlich in Gestalt eines Sale and Lease Back-ähnlichen Konstrukts. Angelockt wurden die Anleger mit Jahresrenditen von bis zu 9% p.a. bei Laufzeiten von zehn oder mehr Jahren. Anfangs hatte die Agrofinanz sogar mit Renditen von bis zu 13,5% p.a. geworben. Nach kritischen Presseberichten wurde der Verkaufsprospekt anschließend wiederholt geändert und das Renditeversprechen reduziert. Aus diesem Grunde haben Anleger auch nicht gleichlautende oder vergleichbare Verträge unterschrieben. Vielmehr existieren unterschiedliche Investitionsvereinbarungen zwischen der Agrofinanz und ihren Anlegern, je nach dem, zu welchem Zeitpunkt investiert worden ist.
In Zeiten von Kapitalmarktzinsen, die gegen Null gehen, erscheinen die Anlagen der Agrofinanz eine auf den ersten Blick verlockende Offerte. Das Investment in Palmölplantagen war auch deshalb für Anleger von Interesse, weil mit Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der Agrofinanz-Anlagen geworben wurde. Risiken, die mit hochverzinslichen Investments einhergehen, sind zwar nicht ungewöhnlich. Auffällig ist allerdings die fehlende Transparenz der Anlage der Agrofinanz, die von einer Firma offeriert wurde, die erst ein paar ein Jahre auf dem Markt ist.
Dem Vernehmen nach hat die Agrofinanz zwischenzeitlich viele Anleger angeschrieben und versucht, diese zu beruhigen. Das Vorgehen der Finanzaufsicht wird anscheinend als wenig substantiiert und gerechtfertigt dargestellt. Gleichzeitig sollen den Anlegern vertraglich ausformulierte, komplexe Alternativangebote, die bestehende Investments signifikant modifizieren, von Agrofinanz vorgelegt worden sein. Dies wirft die Frage auf, warum die Agrofinanz nunmehr bestehende und langfristig angelegte Verträge ändern will, wenn doch alles in Ordnung ist.
Betroffenen Anlegern ist zu raten, sich zeitnah von einem mit Bank- und Kapitalmarktrecht vertrauten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Auf keinen Fall sollte ‚auf eigene Faust‘ gehandelt und neu vorgelegten Angeboten von Agrofinanz vorschnell zugestimmt werden. Neben der Rückforderung der investierten Mittel sollte auch die Frage nach einer möglichen Prospekthaftung der Agrofinanz und darauf gestützte Schadenersatzforderungen von Anlegern im Fokus des Interesses stehen.