„Golden Visa“ in Spanien wird abgeschafft
Im Jahre 2013 hatte die spanische Regierung unter dem damaligen Regierungschef Mariano Rajoy die Einführung eines sogenannten Golden Visa beschlossen (Ley 14/2013, de 27 de septiembre, de apoyo a los emprendedores y su internacionalización).
Diese Visa gewähren Investoren als eine Art zusätzliche Gegenleistung für in Spanien getätigte Investitionen ein langfristiges Aufenthaltsrecht (Residencia).
Mit dieser gesetzgeberischen Maßnahme sollte ausländisches Kapital von Investoren außerhalb des EU-Raums, die mindestens 500.000 EUR in spanische Immobilien investierten, nach Spanien gelockt werden.
Darüber sollte der durch Zufluss von ausländischem Kapital das durch die spanische Finanz- und Immobilienkrise ab 2008 hervorgerufene Überangebot und Leerstand von Immobilien in Spanien verringert werden.
Der spanische Gesetzgeber hat nunmehr, mit Gesetz/ Ley 1/2025 vom 02. Januar 2025, die Abschaffung des Golden Visa zum 03.04.2025 beschlossen.
Bis zu diesem Zeitpunkt können noch Anträge nach Maßgabe der geltenden Bestimmungen gestellt werden. Bestehende Golden Visa sind nach wie vor gültig.
Hintergrund für die gesetzgeberische Maßnahme sind primär die seit 2013 deutlich veränderten Rahmenbedingungen der spanischen Wirtschaft:
Spaniens Wirtschaft boomt und ist im EU-Vergleich führend, was Wirtschaftswachstum und auch M&A-Aktivitäten von ausländischen Investoren betrifft.
Auch der Immobilienmarkt hat in vielen Regionen, namentlich in den Küstengebieten und Metropolen, die Krise längst hinter sich gelassen. Regional sind Wohnungen vielfach wieder knapp, wobei Einheimische mit ausländischen Käufern konkurrieren.
In diesem Kontext macht die Gesetzesänderung Sinn, kann für einzelne Investorengruppen aber auch problematisch sein, zum Beispiel für Immobilienkäufer aus Großbritannien.