Gesetzgeber in Deutschland will Gläubigerschutz im Insolvenzfall verbessern
Wie das Handelsblatt aus Düsseldorf in seiner Ausgabe vom 30.09.2015 meldet, soll der Gläubigerschutz bei Insolvenzen verbessert werden.
Gerade mittelständisch geprägte Wirtschaftsunternehmen und deren Verbände hatten eine Reform des Anfechtungsrechts bei Insolvenzen seit langem gefordert. Der entsprechende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz vom März 2015 war von Spitzenverbänden wie dem z.B. dem Mittelstandsverbund ZGV (SME Groups Germany) dann auch ausdrücklich begrüßt worden.
Der nunmehr verabschiedete Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Anfechtungsfristen im Insolvenzverfahren verkürzt werden. Hintergrund ist die seit langem kritisierte Praxis vieler Insolvenzverwalter, Zahlungen, die viele Jahre vor der Insolvenz geleistet wurden, im Nachhinein anzufechten und zurückzufordern. Oftmals ist bei diesen lang zurückliegenden Zahlungen der Grund für die Anfechtung nicht deutlich erkennbar. Dies hat bei betroffenen Firmen, Mitarbeitern und Beratern für Unverständnis gesorgt, weil sie diese Zahlungen vielfach gutgläubig – zeitlich weit vor dem Eintritt der Insolvenz – entgegengenommen hatten.
Die bestehenden Anfechtungsfristen sollen nun generell von zehn auf vier Jahre verkürzt werden. Ausnahmen gelten aber weiterhin für Zahlungen und Vermögensverschiebungen, die ohne wirklichen Rechtsgrund, also missbräuchlich erfolgten. Auch Arbeitnehmer sollen im Hinblick auf empfangene Lohnentgelte einen besonderen Status erhalten. Hier besteht zukünftig ein weitreichender Schutz für Lohnzahlungen, die in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten nach geleisteter Arbeit vergütet wurden.