Insolvenzverfahren über die Agrofinanz GmbH angeordnet

Das Amtsgericht Kleve hat als zuständiges Insolvenzgericht am 04.01.2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Agrofinanz GmbH eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf bestellt worden. Dieses Verfahren folgt den Vorgaben der §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO).

Dem Vernehmen nach hatte die Agrofinanz ihren Anlegern noch am Jahresende 2015 mitgeteilt, dass Insolvenzantrag gestellt wurde und keine Zahlungen mehr an Anleger erfolgen werden.

Für Anleger, die teilweise sehr hohe Beträge bei der Agrofinanz investiert hatten, ist dies eine schlechte Nachricht. Wie berichtet hatte die Agrofinanz Anleger mit Renditen von bis zu 9% p.a. gelockt und diesen Anteile an Palmölplantagen (Plots) in Ecuador verkauft. Die staatliche Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte in dem Geschäftsmodell der Agrofinanz eine unerlaubte Tätigkeit gesehen und den Geschäftsbetrieb untersagt. Gleichzeitig wurde die Rückabwicklung der geschlossenen Verträge angeordnet. Rechtsmittel der Agrofinanz gegen die Maßnahmen der BaFin blieben bisher erfolglos. Eine abschließende, d.h. rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts liegt jedoch bisher nicht vor.

Anleger werden voraussichtlich vom Insolvenzverwalter Post erhalten und aufgefordert werden, ihre Forderungen anzumelden. Zudem wird die Frage zu klären sein, welche Rechte und Ansprüche die Anleger nicht nur gegen die Agrofinanz GmbH selbst, sondern auch gegen die Geschäftsführer und Gesellschafter des Unternehmens haben. Sofern die Auffassung der BaFin, die Geschäfte der Agrofinanz seien gesetzeswidrig und damit verboten gewesen, gerichtlich abschließend bestätigt wird, dürften sich für Anlegern weitere Anspruchsgrundlagen ergeben.

Agrofinanz-Anlegern wird empfohlen, sich zeitnah von einem mit Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Experten anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass bestehende Ansprüche auch adäquat geltend gemacht und durchgesetzt werden können.