{"id":294,"date":"2018-11-11T17:17:31","date_gmt":"2018-11-11T16:17:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/?p=294"},"modified":"2018-11-11T21:41:16","modified_gmt":"2018-11-11T20:41:16","slug":"spanische-regierung-will-staatliche-gebuehren-der-hypothekenbestellung-den-banken-auferlegen-reaktion-auf-die-rechtsprechung-des-spanischen-bundesgerichtshof-tribunal-supremo","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/spanische-regierung-will-staatliche-gebuehren-der-hypothekenbestellung-den-banken-auferlegen-reaktion-auf-die-rechtsprechung-des-spanischen-bundesgerichtshof-tribunal-supremo\/","title":{"rendered":"Spanische Regierung will Steuern bei der Hypothekenbestellung den Banken auferlegen &#8211; Reaktion auf die Rechtsprechung des spanischen Bundesgerichtshofs (Tribunal Supremo)"},"content":{"rendered":"<p>In Spanien ist\u00a0bei Hypothekenbestellungen die Zahlung einer\u00a0sogenannten Hypotheken-Geb\u00fchr gesetzlich vorgegeben. Diese Geb\u00fchr, auch als &#8218;Hypotheken-Steuer&#8216; (&#8222;Impuesto de las hipotecas&#8220;) bezeichnet, wird f\u00fcr sogenannte Actos Jur\u00eddicos Documentatos (AJD) von den spanischen Autonomien erhoben und schwankt je nach Region zwischen 0,5% und 1,5% des Nennwertes der zu Sicherungszwecken bestellten Hypothek. <\/p>\n<p>Im Ergebnis verteuert diese Geb\u00fchr die Finanzierung von Immobilienk\u00e4ufen f\u00fcr gewerbliche Investoren und den privaten Haus- und Grundst\u00fccksk\u00e4ufer erheblich. <\/p>\n<p>Der Investor bzw. Immobilienk\u00e4ufer zahlt ohnehin schon die Notar- und Registergeb\u00fchren bei der Hypothekenbestellung. Die staatliche Geb\u00fchr f\u00fcr AJD kommt hinzu und ist dabei vielfach h\u00f6her als diese Notar- und Registerkosten. In Einzelf\u00e4llen kann die Hypothekensteuer bis zu 80% der Gesamtkosten der Hypothekenbestellung ausmachen. Die Hypothek zur Besicherung eines Immobiliendarlehns von 500.000 EUR kann somit je nach Region mit bis zu 7.500 EUR an Hypothekengeb\u00fchr zu Buche schlagen, neben den Notar-und Registerkosten, die nochmals ca. 3.000 EUR kosten.<\/p>\n<p>Schuldner dieser Hypothekengeb\u00fchr ist aufgrund gesetzlicher Regelung der Sicherungsgeber, also z.B. der K\u00e4ufer einer Immobilie, der sein Finanzierungsdarlehn zum Kauf der Immobilie im Interesse der darlehnsgew\u00e4hrenden Bank grundpfandrechtlich absichert.<\/p>\n<p>Die dritte Kammer des spanischen Bundesgerichtshofs (Tribunal Supremo) hatte am 18.10.2018 in einem \u00fcberraschenden Urteil entschieden, dass die darlehnsgebenden Banken und nicht etwa der Darlehnsnehmer die Kosten f\u00fcr der Hypothekenbestellung aufkommen m\u00fcsse.<br \/>\nBegr\u00fcndet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Hypothekenbestellung zugunsten der Bank und damit im ausschlie\u00dflichen Interesse der darlehnsgew\u00e4hrenden Bank erfolge. Denn die Bank profitiere als Sicherungsnehmerin von der Hypothek als Sicherheit f\u00fcr gew\u00e4hrte Darlehn und Kredite.<\/p>\n<p>Bemerkenswerterweise wurde diese Entscheidung der dritten Zivilkammer des Tribunal Supremo kurz darauf von einer anderen Kammer des Gerichts wieder in Frage gestellt und entschieden, dass die Bankkunden und Sicherungsgeber die Hypothekengeb\u00fchren zu entrichten h\u00e4tten, so wie es auch gesetzlich determiniert sei.<\/p>\n<p>Die spanische Regierung unter Ministerpr\u00e4sident S\u00e1nchez hat die vorgenannten widerspr\u00fcchlichen Gerichtsentscheidungen jetzt zum Anlass genommen, eine Gesetzesinitiative zur \u00c4nderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Hypothekensteuer auf den Weg zu bringen. Zuk\u00fcnftig sollen die Sicherungsnehmer, also die kreditgew\u00e4hrenden Banken als Nutznie\u00dfer dieser Besicherung die Hypothekensteuer alleine tragen. S\u00e1nchez hat zudem, wie die Tageszeitungen El Pais und El Mundo \u00fcbereinstimmend berichten, \u00f6ffentlich den Tribunal Supremo kritisiert. Die widerspr\u00fcchliche Rechtsprechung des h\u00f6chsten spanischen Gerichts zu einem praktisch so bedeutenden Thema sei f\u00fcr den B\u00fcrger nicht nachvollziehbar.<\/p>\n<p>Fazit:<\/p>\n<p>Aus Sicht von Immobilienk\u00e4ufern in Spanien und Investoren in gewerbliche spanische Immobilien ist die Gesetzesinitiative zu begr\u00fc\u00dfen. Mit Inkrafttreten einer entsprechenden Neuregelung w\u00fcrde ein signifikanter Teil der &#8218;Papierkosten&#8216; bei dem Immobilienerwerb in Spanien entfallen, sofern dieser Erwerb auch durch eine grundpfandrechtliche abgesicherte Bankfinanzierung  erfolgt. <\/p>\n<p>Noch besser w\u00e4re es freilich, wenn die spanische Hypothekensteuer, die in L\u00e4ndern wie Deutschland, UK oder den Niederlanden nicht existiert, ersatzlos wegfallen w\u00fcrde.<br \/>\nAngesichts der angespannten Haushaltslage des spanischen Fiskus&#8216; und des Umstands, dass die Hypothekensteuer direkt den Autonomien zukommt, ist allerdings davon auszugehen, dass diese Steuer dem Land bis auf weiteres erhalten bleibt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Spanien ist\u00a0bei Hypothekenbestellungen die Zahlung einer\u00a0sogenannten Hypotheken-Geb\u00fchr gesetzlich vorgegeben. 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