{"id":222,"date":"2017-11-17T12:23:18","date_gmt":"2017-11-17T11:23:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/?p=222"},"modified":"2017-11-22T17:56:07","modified_gmt":"2017-11-22T16:56:07","slug":"kongress-in-muenchen-zur-haftung-des-gmbh-geschaeftsfuehrers-in-spanien-und-deutschland-bei-insolvenzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/kongress-in-muenchen-zur-haftung-des-gmbh-geschaeftsfuehrers-in-spanien-und-deutschland-bei-insolvenzen\/","title":{"rendered":"Kongress der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung zur Haftung des GmbH-Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers in Spanien und Deutschland bei Insolvenzen und in Unternehmenskrisen"},"content":{"rendered":"<p>Am 11. November 2017 fand in M\u00fcnchen der diesj\u00e4hrige herbstliche Mini-Kongress der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung statt. Thema der Veranstaltung war die Haftung von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern in Spanien und Deutschland in Insolvenzen und insolvenznahen Situationen.<\/p>\n<p>Es wurden zum einen die Voraussetzungen der der Insolvenzantragspflicht in Spanien und Deutschland dargestellt. Dabei zeigte sich, dass in beiden L\u00e4ndern den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern bzw. Administradores einer GmbH bzw. einer spanischen Sociedad Limitada eine besondere Verantwortung zukommt. Diese Verantwortung bedeutet auch immer ein erh\u00f6htes Risiko einer pers\u00f6nlichen Haftung, sowohl zivil- wie auch strafrechtlich.<\/p>\n<p>In beiden L\u00e4ndern &#8211; in Deutschland wie in Spanien &#8211; besteht bei Illiquidit\u00e4t und bilanzieller \u00dcberschuldung grunds\u00e4tzlich die Pflicht, den Antrag auf Insolvenz zu stellen. Im Detail ergeben sich in Deutschland und Spanien diesbez\u00fcglich Unterschiede, die jeweils pr\u00e4zise zu pr\u00fcfen sind. W\u00e4hrend die maximale Frist zur Antragsstellung in Deutschland nach sp\u00e4testens 21 Tagen abl\u00e4uft, betr\u00e4gt diese in Spanien bis zu zwei Monate.<\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/Administradores sind verpflichtet, st\u00e4ndig zu pr\u00fcfen, ob die Voraussetzung f\u00fcr die Stellung eines Insolvenzantrags vorliegen. Vers\u00e4umnisse in dieser Hinsicht\u00a0 auf Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerseite f\u00fchren hier in vielen F\u00e4llen zu einer pers\u00f6nlichen Haftung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer gegen\u00fcber Schuldnern (Durchgriffshaftung). In Spanien laufen die Administradores einer Sociedad Limitada auch regelm\u00e4\u00dfig Gefahr, von den Sozialversicherungstr\u00e4gern und Finanzbeh\u00f6rden in Regress genommen zu werden. Auch droht in Spanien sehr schnell die strafrechtliche Verfolgung mit Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren, die mittlerweile auch grenz\u00fcberschreitend mit Effizienz betrieben wird.<\/p>\n<p>Anstatt durch Stellung des Insolvenzantrags das Ende bzw. die Liquidation des betroffenen Unternehmens einzuleiten, stehen sowohl in Deutschland wie in Spanien nunmehr Instrumentarien zur Sanierung zur Verf\u00fcgung. Die deutsche InsO hat seit 2012\/2013 M\u00f6glichkeiten geschaffen, Ma\u00dfnahmen zur Sanierung und Erhaltung von Unternehmen den Vorrang vor einer harten Insolvenz mit anschlie\u00dfender Liquidation von Unternehmensaktiva einzur\u00e4umen. In Spanien sind bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der Europ\u00e4ischen Insolvenzverordnung im Juni 2017 (EuInsVO 2015)\u00a0 seit dem Jahr 2011 eine Vielzahl von Instrumentarien geschaffen worden, die ebenfalls auf den Erhalt und die Sanierung von Unternehmen abzielen.<\/p>\n<p>Im grenz\u00fcberschreitenden zwischen Spanien und Deutschland sind mit Inkrafttreten der EuInsVO 2015 erstmals grenz\u00fcberschreitenden Konzerninsolvenzen m\u00f6glich. Die hier jetzt zur Verf\u00fcgung stehenden Instrumentarien stellen jedoch kein vollst\u00e4ndiges, sondern ein noch l\u00fcckenhaftes Regelwerk dar. EU-Insolvenzrecht kommt erg\u00e4nzend zu den jeweiligen nationalen Insolvenzordnungen in Spanien und Deutschland zur\u00a0 Anwendung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 11. November 2017 fand in M\u00fcnchen der diesj\u00e4hrige herbstliche Mini-Kongress der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung statt. 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