{"id":173,"date":"2016-11-30T12:45:55","date_gmt":"2016-11-30T11:45:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/?p=173"},"modified":"2016-12-01T15:18:34","modified_gmt":"2016-12-01T14:18:34","slug":"betriebsnachfolgeunternehmensuebertragung-neuregelung-der-erbschaft-und-schenkungsteuer-fuehrt-bei-kleinen-mittelstandsunternehmen-oft-zur-erhoehten-steuerbelastung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/betriebsnachfolgeunternehmensuebertragung-neuregelung-der-erbschaft-und-schenkungsteuer-fuehrt-bei-kleinen-mittelstandsunternehmen-oft-zur-erhoehten-steuerbelastung\/","title":{"rendered":"Betriebsnachfolge &#8211; Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert das Steuerprivileg f\u00fcr Betriebsverm\u00f6gen"},"content":{"rendered":"<p>Nach langem Tauziehen hat der Gesetzgeber das jahrelang w\u00e4hrende Gezerre um die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes Anfang November 2016 beendet. Es geht dabei um die Besteuerung von\u00a0Betriebsverm\u00f6gen im Rahmen\u00a0von (vorweggenommen) Nachfolgeregelungen, bei denen ein Unternehmen auf Erben bzw. Beschenkte \u00fcbertragen wird.<\/p>\n<p>Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist r\u00fcckwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz wurde am 05.11.2016 im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet (BGBl. I S. 2464). Die Gesetzesreform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltenden Regelungen zur steuerlichen Privilegierung\u00a0von Betriebsverm\u00f6gen in Teilen f\u00fcr mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar\u00a0erkl\u00e4rt und dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, die Vorgaben des Gerichts\u00a0umzusetzen<\/p>\n<p>In der Vergangenheit waren Unternehmens\u00fcbertragungen\u00a0bei kleineren\u00a0und mittelgro\u00dfen\u00a0Familienunternehmen\u00a0aufgrund des so genannten Verschonungsprinzips in vielen F\u00e4llen ganz oder weitgehend steuerfrei m\u00f6glich gewesen. Diese Steuerbefreiung\u00a0wurde wirtschaftspolitisch\u00a0oft mit dem Existenz gef\u00e4hrdenden Charakter einer rigorosen Besteuerung von Unternehmens\u00fcbertragungen begr\u00fcndet bzw. \u00a0gerechtfertigt. Gerade mittelst\u00e4ndische Unternehmer w\u00fcrden im Bestand gef\u00e4hrdet, wenn Unternehmens\u00fcbertragungen in gleichem Ma\u00dfe wie sonstige Nachlass-Aktiva oder Schenkungen besteuert w\u00fcrden. Zudem w\u00e4re eine massive Besteuerung der Unternehmens\u00fcbertragung ein deutlicher Nachteil f\u00fcr den Standort Deutschland. Dies belegten zahlreiche bereits erfolgte Unternehmensverlegungen\u00a0ins\u00a0benachbarte Ausland, namentlich in die Schweiz und nach \u00d6sterreich.<\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in\u00a0der bisher geltenden\u00a0Steuergesetzgebung zugunsten von Unternehmen\u00a0gleichwohl eine in Teilen verfassungswidrige Ungleichbehandlung gesehen und den Gesetzgeber im Dezember 2014 aufgefordert, die bis dahin geltenden Vorschriften zur steuerlichen &#8218;Verschonung&#8216; des \u00fcbertragenen Unternehmens neu zu regeln. Das Verschonungskonzept als solches hat das Gericht jedoch nicht in Frage gestellt. Es ging vielmehr um die rechtliche Ausgestaltung und die Detailregelungen dieses Konzeptes.<\/p>\n<p>Die neue gesetzliche Regelung differenziert zwischen &#8218;beg\u00fcnstigtem&#8216; Unternehmensverm\u00f6gen, welches auch zuk\u00fcnftig nur eingeschr\u00e4nkt besteuert werden soll, und nicht beg\u00fcnstigtem Unternehmensverm\u00f6gen. Damit stellt sich die in der Praxis zun\u00e4chst die oftmals schwierige Frage nach der Abgrenzung von beg\u00fcnstigtem und nicht beg\u00fcnstigten Teilen des \u00fcbertragenen Unternehmens. Hier hat der Gesetzgeber\u00a0ein komplexes\u00a0Regelwerk mit zahlreichen\u00a0Ausnahmetatbest\u00e4nden geschaffen, welches im Ergebnis\u00a0f\u00fcr viele mittelst\u00e4ndische Unternehmen zu einer erh\u00f6hten Besteuerung von Unternehmens\u00fcbertragungen f\u00fchren wird.<\/p>\n<p>Hinsichtlich des beg\u00fcnstigten Verm\u00f6gens gilt nach wie vor ein Wahlrecht des Erwerbers f\u00fcr eine 85%ige oder 100%ige\u00a0 Steuerbefreiung(Regel-\/Optionsverschonung).<\/p>\n<p>Optiert der Erbe oder Beschenkte f\u00fcr die Regelverschonung, muss er den \u00fcbernommenen Betrieb mindestens f\u00fcnf Jahre in vergleichbarem Umfang fortf\u00fchren. Je nach Mitarbeiterzahl bestehen gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der H\u00f6he der Lohnsumme in diesem Zeitraum.<\/p>\n<p>Bei der Optionsverschonung muss der Betrieb sieben Jahre lang in vergleichbarer Form fortgef\u00fchrt werden, wobei auch in diesem Fall auf die H\u00f6he der Gesamtlohnsumme in diesem Zeitraum abgestellt wird.<\/p>\n<p>Im Gegensatz zur fr\u00fcheren Regelungen, nach der Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern von der Lohnsummenregelung ausgenommen waren, gilt diese Befreiung nunmehr nur noch f\u00fcr Kleinstbetriebe mit nicht mehr als f\u00fcnf Besch\u00e4ftigten. Diese Neuregelung\u00a0d\u00fcrfte praktisch sehr bedeutsam sein, da nunmehr sehr viel mehr kleinere Unternehmen den Vorgaben der Lohnsummenregelung Rechnung tragen m\u00fcssen, um die Steuerverg\u00fcnstigungen bei der \u00dcbertragung von Unternehmen in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>In auch bei Familienunternehmen mit und ohne Fremd-Investorenbeteiligung\u00a0(Private Equity) nicht untypischen mehrstufigen Beteiligungsgesellschaften wird das beg\u00fcnstigte Verm\u00f6gen nunmehr konsolidiert ermittelt. Das fr\u00fcher m\u00f6gliche Ausnutzen des Verwaltungsverm\u00f6gensanteils in den verschiedenen Beteiligungen oder Beteiligungsebenen ist nunmehr keine Option mehr.<\/p>\n<p>Als Fazit kann festgehalten werden, das es sich beim neuen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz um eine komplexe Materie, die in jedem Einzelfall eine sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung der nunmehr gegebenen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen\u00a0Gestaltungsm\u00f6glichkeiten bei Unternehmens\u00fcbertragungen\u00a0erfordert.<\/p>\n<p>Positiv ist zur jetzt in Kraft getretenen Neuregelung anzumerken, dass nunmehr in h\u00f6herem Ma\u00dfe Rechtssicherheit besteht, nachdem der Gesetzgeber fast zwei Jahre ben\u00f6tigt hatte, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Aus Unternehmenssicht nachteilig ist\u00a0jedoch der Umstand, dass nunmehr auch kleine Betriebe mit nur wenigen Besch\u00e4ftigten bei der \u00dcbertragung auf die n\u00e4chste Generation\u00a0in weitaus h\u00f6herem Ma\u00dfe\u00a0mit Erbschafts- und Schenkungssteuern belastet werden. Das\u00a0bei vielen mittelst\u00e4ndischen\u00a0Unternehmen\u00a0ohnehin schwierige Thema\u00a0einer wirtschaftlich gut funktionierenden\u00a0Nachfolgeregelung\u00a0wird damit sicherlich nicht einfacher werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach langem Tauziehen hat der Gesetzgeber das jahrelang w\u00e4hrende Gezerre um die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes Anfang November 2016 beendet. Es geht dabei um die Besteuerung von\u00a0Betriebsverm\u00f6gen im Rahmen\u00a0von (vorweggenommen) Nachfolgeregelungen, bei denen ein Unternehmen auf Erben bzw. Beschenkte \u00fcbertragen wird. Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist r\u00fcckwirkend zum 1. Juli [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-173","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"acf":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/173","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=173"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/173\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":175,"href":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/173\/revisions\/175"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=173"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=173"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.dr-idelmann.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=173"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}