Immobilienfinanzierungen in Spanien – Cláusulas suelo (Mindestzinsklauseln, Bodenklauseln): Spanischer Gerichtshof spricht Darlehnsnehmern umfangreiche Zinsansprüche zu

Das mit Spannung erwartete und am 15. Februar 2017 ergangene Urteil des spanischen Gerichtshofs in Spanien (Tribunal Supremo) hat klargestellt, dass Klauseln in Hypothekendarlehnsverträgen (Cláusulas suelo), die den Banken einen von der Lage auf den Kapitalmärkten unabhängigen Mindestzins vertraglich garantieren, rechtswidrig sind.

Bis zuletzt hatten Bankenvertreter gehofft, dass der Tribunal Supremo die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu spanischen Immobiliendarlehn nicht vollständig übernehmen würde. Der EuGH hatte im Dezember 2016 entschieden, dass überhöhte Darlehnszinsen für die gesamte Darlehnslaufzeit erstattet werden müssen. Der Tribunal Supremo hingegen hatte die Erstattung in früheren Urteilen auf den Zeitraum seit Mai 2013 begrenzt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Tribunal Supremo das erste Mal die Rechtswidrigkeit der Cláusulas suelo festgestellt, Erstattungsansprüche aber nur für die Zukunft und nicht rückwirkend zugesprochen.

Hintergrund der Gerichtsurteile des Tribunal Supremo zu Zinszahlungen in Darlehnsverträgen sind spezielle Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) spanischer Banken, welche diese über Jahrzehnte in ihren Darlehnsverträgen vereinbart hatten. Diese sogenannten Cláusulas suelo („Bodenklauseln“) sahen vor, dass der Zins aus der Summe von EURIBOR als Referenzzinsatz der Kapitalmärkte plus einer Marge berechnet wurde. Zusätzlich sahen die Bodenklauseln vor, dass unabhängig von der Höhe des EURIBOR ein Mindestzinssatz geltend solle. Durch die Festschreibung eines Mindestzinssatzes konnten die Kunden nicht von niedrigen Kapitalmarktzinsen, die zu einem niedrigen EURIBOR-Satz führen, profitieren. Aufgrund der seit Jahren sehr niedrigen Kapitalmarktzinsätzen zahlten deshalb Darlehnsnehmer über Jahre Zinsen an die Banken, die signifikant über den Marktsätzen lagen.

Das Urteil des Tribunal Supremos ist von großer praktischer Bedeutung. Man geht davon aus, dass bis zu 2,2 Millionen Darlehnsnehmer von dem Urteil betroffen sind. Viele Darlehnsnehmer können auf Erstattungen von mehreren zehntausend Euro hoffen. Die hohe der Zahl der betroffenen Verträge ist darauf zurückzuführen, dass gerade die großen überregionalen spanischen Banken, namentlich BBVA, Sabadell, Caixa und Bankia, die Cláusulas Suelo verwendet hatten.

Laut spanischer Presse haben die betroffenen Banken Rückstellungen von etwa fünf Milliarden Euro für die Erstattungsansprüche der Bankkunden gebildet. Das aufgrund der rechtswidrigen Klauseln mögliche Erstattungsvolumen wird noch höher, auf etwa fünf bis sieben Milliarden Euro geschätzt. Die Börsenkurse von Bankia, BBVA und anderen Banken gaben direkt nach Veröffentlichung des Urteils des Tribunal Supremos signifikant nach. 

Der Erstattungsanspruch gilt für alle Darlehnsnehmer, deren Verträge die Bodenklauseln enthalten, also auch für Ausländer, die bei spanischen Banken Darlehn aufgenommen haben.

Betroffene Darlehnsnehmer sollten zunächst prüfen, ob und in welchem Umfang sie Erstattungsansprüche geltend machen können. Der spanische Gesetzgeber hat durch ein entsprechendes Dekret die Banken gesetzlich verpflichtet, ein freiwilliges Erstattungsverfahren durchzuführen, das die Rechte der Darlehnsnehmer genau regelt. Dieses Verfahren soll verhindern, dass geschädigte Darlehnsnehmer von Banken auf den Rechtsweg verwiesen werden, wenn sie den Erstattungsanspruch von Darlehnsnehmern ganz oder in Teilen ablehnen.