Beitrag in der Fachzeitschrift Informaciones zum Nichtigkeitsverfahren von spanischen Steuerbescheiden im Kontext von Immobilienkäufen in Spanien

Der in der juristischen Fachzeitschrift „Informaciones“, Ausgabe II 2022, veröffentlichte Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Idelmann aus Düsseldorf beschreibt die Möglichkeit, bestandskräftige Steuerbescheide der spanischen Finanzbehörden (Agencia Tributaria) nachträglich für nichtig erklären zu lassen.

Dabei geht es nicht um ein gerichtliches Verfahren, sondern um ein Verwaltungsverfahren, das beim spanischen Finanzministerium als oberste spanische Finanzbehörde initiiert wird.

Rechtsgrundlage ist der Artikel 217 Ley General Tributaria (‚Allgemeines Steuergesetz‘) in Spanien.

Ein entsprechender Antrag ist beim spanischen Finanzministerium (Ministerio de Hacienda) zu stellen. Ein solcher Antrag hat jedoch nur Aussicht auf Erfolg, wenn den spanischen Finanzämtern gravierende Fehler bei der Bearbeitung und/ oder Zustellung von Steuer- und Vollstreckungsbescheiden nachgewiesen werden kann.

Der Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Idelmann greift einen Fall aus der Praxis auf.

Ein deutscher Staatsbürger aus Nordrhein-Westfalen hatte seine Ferienimmobilie auf Mallorca, eine Finca Rústica mit etwa eineinhalb Hektar großem Grundbesitz, verkauft.

Jahre später wurde sein gesamtes Vermögen in Deutschland auf Betreiben der Agencia Tributaria in Palma de Mallorca nach Maßgabe des EU-Beitreibungsgesetzes gepfändet.
Grundlage war eine nachträgliche Steuerprüfung der Agencia Tributaria und ein Steuerbescheid, der dem Betroffenen jedoch nie zugestellt wurde.

Die Vollstreckung durch das zuständige Finanzamt in Deutschland im Wege der Amtshilfe nach Maßgabe des EU-Beitreibungsgesetz wurde erst beendet und aufgehoben, nachdem Rechtsanwalt Dr. Idelmann die Feststellung der Nichtigkeit (Nulidad) der spanischen Steuerbescheide durch das spanische Finanzministerium in Madrid erwirkt hatte.

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Unternehmenskaufrecht und M&A in Spanien, Erwerb von spanischen Gewerbe-Immobilien

Die juristische Fachzeitschrift Informaciones (INF), herausgegeben von der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung, hat in ihrer aktuellen Ausgabe (2018 II) einen neuen Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Bernhard Idelmann veröffentlicht. Dieser Beitrag stellt den Erwerb von spanischen Mittelstandsunternehmen (PYMES) und spanischen Immobilien durch ausländische Investoren aus dem Mittelstand (Unternehmen, Family Offices) in den Vordergrund.

In seinem Aufsatz beschreibt Rechtsanwalt Dr. Idelmann die rechtlichen Rahmenbedingungen und landesspezifischen Besonderheiten bei Unternehmenskäufen in Spanien im Mittelstandsbereich. Der Kauf spanischer mittelständischer Unternehmen folgt eigenen Regeln, die potentiellen Investoren im Vorfeld bekannt sein sollten. Kulturelle Eigenarten und Mentalitäten spielen in Spanien auch bei Unternehmenskäufen immer noch eine große Rolle. Die Struktur eines spanischen Unternehmenskaufvertrag (Contrato de compraventa de empresa) sowie das Prozedere der Vertragserstellung und der durchzuführenden Prüfungen (Due Diligence) folgen hingegen weitgehend den internationalen Standards des M&A-Geschäfts.

Zudem wird auf die für ausländische Investoren attraktiven Investitionsmöglichkeiten in Immobilienprojekte (Bürobauten, Wohnanlagen, Hotels, Industrie-Gewerbeflächen) unter Nutzung von Steuervorteilen mit sogenannten SOCIMIs (Sociedades cotizadas de inversión en el mercado inmobiliario) hingewiesen.

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Spanisches Insolvenzrecht – Das spanische Konkursgesetz (Ley concursal) und die Europäische Insolvenzverordnung 2015 (EuInsVO 2015)

Die Fachzeitschrift Informaciones (INF), herausgegeben von der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung, hat einen Artikel über das spanische, deutsche und europäische Insolvenzrecht von Rechtanwalt Dr. Bernhard Idelmann veröffentlicht.

Die EuInsVO 2015 gilt für Insolvenzverfahren in EU-Europa, die ab dem 27.06.2017 eröffnet werden.

Der Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Idelmann gibt einen umfassenden Einblick in das spanische Insolvenzrecht und vergleicht das spanische ‚Konkursgesetz‘ (Ley concursal) mit wichtigen Aspekten des deutschen ESUG und der InsO. Es wird deutlich, dass sowohl das spanische wie das deutsche Insolvenzrecht vom EU-Gesetzgeber zunehmend durch unmittelbar geltendes EU-Verordnungsrecht verändert und angeglichen werden. Beide Rechtsordnungen, das spanische und das deutsche Insolvenzrecht, stellen nunmehr die Sanierung unter Beteiligung der Gläubiger und nicht mehr die Zerschlagung insolvenzreifer Unternehmen in den Vordergrund. Die im Juni 2017 in Kraft tretende EuInsVO 2015 wird zudem erstmals einen rechtlichen Rahmen für grenzüberschreitende Konzerninsolvenzen bieten.

 

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Spanisches Handelsvertreterrecht – Handelsvertreter und Vertragshändler im spanischen Recht (Ley sobre Contrato de Agencia)

Die juristische Fachzeitschrift Informaciones, herausgegeben von der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung, hat in Heft II/2016 eine aktuellen Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Bernhard Idelmann zum spanischen Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht veröffentlicht.

Dieser Aufsatz beschreibt zum einen die betriebswirtschaftlich und juristisch relevanten Regelungen des spanischen Vertriebsrechts und vergleicht diese in Teilen mit den entsprechenden Normen in Deutschland, der Schweiz und Österreich. Zudem wird die Bedeutung der EU-Handelsvertreterrichtlinie und deren Einfluss auf die Ausgestaltung der nationalen Regelungen in den EU- und EWR-Mitgliedsstaaten erläutert.

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Pflichtteilsrecht und testamentarische Enterbung im spanischen Erbrecht im Kontext der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung

Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Informaciones, Heft III/2014

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Steuerrechtliche Themenstellungen in Spanien und Deutschland, insbesondere erbschaftssteuerliche Aspekte nach Inkrafttreten der Europäischen Erbrechts-verordnung (EuErbVO)

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Gründung und Gründungshaftung von AG und GmbH im spanischen und deutschen Recht. Monographie, zugleich juristische Dissertation der Freien Universität Berlin, 293 S., Löw & Vorderwülbecke Verlag München 1997 (vergriffen)

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